Als private Kindertagespflegestelle finanzieren sich die „Sandhäschen“ ausschließlich über Elternbeiträge. Die Eltern können einen einkommensunabhängigen Antrag auf Erstattung der Betreuungskosten an das kommunale Jugendamt stellen. Das Jugendamt übernimmt dann einen Teil der Betreuungskosten.

Ab einer Betreuungszeit von mehr 30 Stunden/Woche kann eine laufende Geldleistung durch das Jugendamt nur gewährt werden, wenn die Eltern

  • erwerbstätig oder
  • arbeitssuchend oder
  • in einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder in Ausbildung sind, oder
  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in Anspruch nehmen.